​Das Büro des Generalsekretärs

Das Büro führt allgemeine Managementfunktionen aus und bietet den Schulen Beratung und Unterstützung bei Fragen zu Pädagogik, Verwaltung, Finanzen, Recht und Personal.

Das Büro stellt den verschiedenen Arbeitsgruppen und den Organen des Systems ebenfalls Unterstützung und Verwaltungsdienstleistungen zur Verfügung, z.B. den Inspektionsausschüssen, dem gemischten pädagogischen Ausschuss, dem Haushaltsausschuss und dem Obersten Rat.  

Die zentrale Zulassungsstelle, deren Verwaltung durch das Büro gewährleistet wird, ist für die Einschreibungen an den vier Brüsseler Schulen zuständig.
Das Büro des Generalsekretärs zählt heute 100 Mitarbeiter. 
Das Büro ist in Referate organisiert.​ ​


Der Generalsekretär der Europäischen Schulen  ​
  • vertritt den Obersten Rat außerhalb der OR-Sitzungen,
  • leitet und organisiert die Arbeit des Büros,
  • besitzt gemäß den Statuten und Regelungen Entscheidungsgewalt,
  • führt den Vorsitz der Sitzungen der Verwaltungsrãte der Schulen und koordiniert in dieser Eigenschaft die Umsetzung der Autonomie der Europäischen Schulen,
  • organisiert das Annerkennungsverfahren für die annerkanten Europãischen Schulen,
  • gewährleistet die Kohärenz und den reibungslosen Betrieb des Systems der Europäischen Schulen und des Europäischen Arbiturs in Einklang mit den politischen Beschlüssen und Leitlinien des Obersten Rates im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel,
  • legt dem Obersten Rat einen Jahresbericht über die Funktionsweise und die Leistung des Systems vor und unterbreitet Vorschläge im Rahmen eines Mehrjahresplans,
  • gewährleistet die Transparenz und Effizienz der Verfahren und die Qualität der Dienstleistungen,
  • ist in die Auswahl und Bewertung von Mitarbeitern in Führungspositionen eingebunden.


Andreas Beckmann

​   Andreas Beckmann

  OSG-SECRETARY-GENERAL@eursc.eu

Der stellvertretende Generalsekretär der Europäischen Schulen

  • befasst sich eher mit Themen im Bereich Erziehung und Pädagogik in Zusammenarbeit mit dem Inspektionsausschuss
  • unterstützt den Generalsekretär bei seinen Aufgaben. Der stellv. Generalsekretär übernimmt die Aufgaben des Generalsekretärs, die dieser ihm überträgt
  • ist der Anweisungsbefugte für den Einzelplan des Haushaltsplans für das Büro des Generalsekretärs.

   

   Manuel Bordoy Verchili

   ​​​​OSG-DEPUTY-SECRETARY-GENERAL@eursc.eu