Die Europäischen Schulen sind offizielle Schulen, die gemeinsam von den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Europäischen Gemeinschaften gegründet wurden. Sie genießen die Rechte und Pflichten einer öffentlich-rechtlichen Bildungseinrichtung in den jeweiligen Sitzländern.
Die Zielsetzung der Europäischen Schulen liegt in der Erteilung eines mehrsprachigen und multikulturellen Unterrichts für alle Kinder des Kindergarten-, Primar- und Sekundarbereichs.
An der Europäischen Schule beträgt die Dauer der Kindergartenzeit („early education“) zwei Jahre, die des Primarbereichs fünf Jahre und die des Sekundarbereichs sieben Jahre.
Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt zu Schuljahresbeginn im September des Kalenderjahres, in dem das Kind vier Jahre alt wird, und die Aufnahme eines Schülers in die erste Klasse des Primarbereichs findet zu Schuljahresbeginn im September des Kalenderjahres statt, in dem der Schüler sechs Jahre alt wird.
Stufe | Klassen | Alter |
„Early Education“ (Kindergarten) | 1-2 | 4 und 5 |
Primarbereich | 1-5 | 6-10 |
Sekundarbereich Beobachtungsstufe Vororientierungsstufe Orientierungsstufe
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1-3 4-5 6-7
| 11-13 14-15 16-18
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„EARLY EDUCATION“ (Kindergarten)
„Early Education“ soll:
-
die Kinder auf ein glückliches, gesundes, verantwortungsbewusstes und erfolgreiches Leben vorbereiten
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die Persönlichkeit und die Fähigkeiten der Kinder ausbilden
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das Lernpotenzial der Kinder fördern
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Achtung für andere Menschen und für die Umwelt aufbauen
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die Achtung und Wertschätzung der eigenen kulturellen und sozialen Identität der Kinder, ihrer Werte und der Werte anderer fördern
-
eine europäische Geisteshaltung fördern.
„Early Education“ ist ein grundlegender Bestandteil des lebenslangen Lernens und spielt eine zentrale Rolle in der Entwicklung des Kindes, damit es zu einem verantwortungsbewussten Mitglied unserer Gesellschaft werden kann. Lehren und Lernen in frühen Jahren unterstützen und ermöglichen das positive körperliche und seelische Wohlbefinden und schließen die soziale, kognitive und emotionale Entwicklung ein; sie schaffen die bestmöglichen Bildungsmöglichkeiten und helfen damit Schwierigkeiten zu verhindern.
Lehren und Lernen in frühen Jahren sind ganzheitlich ausgelegt, und die einzelnen Entwicklungsbereiche sind nicht voneinander getrennt. Im vorliegenden Dokument sowie im Schulalltag wird den Kindern, ihren Erfahrungen und ihrem Handeln ein zentraler Stellenwert beigemessen.
Es ist wichtig, das gesunde Selbstwertgefühl der Kinder mit Hilfe von positiven Lernerfahrungen zu stärken und ihnen Möglichkeiten zu verschiedenen Formen der Interaktion mit anderen Menschen zu bieten. Die Erfahrungswelt der Kinder soll bereichert werden, und sie sollen dabei unterstützt werden, sich neue Interessengebiete zu erschließen.
Kinder im Alter von 4 und 5 Jahren werden häufig in gemischten Klassen unterrichtet.
PRIMARBEREICH
Im Primarbereich steht der Unterricht in der Muttersprache, in Mathematik und in der ersten Fremdsprache im Mittelpunkt, aber Kunst, Musik, Entdeckung der Welt und Religion/Moral sind wichtig, wie auch die „Europäischen Stunden“, in denen sich gemischte Nationalitäten zu verschiedenen Aktivitäten treffen.
Primarbereich – harmonisierter Stundenplan
Fach |
Klassen 1 + 2 |
Klassen 3, 4 + 5 |
Muttersprache (SWALS Sprache I LI)
| 8St. (2St.30Min.) | 6St.45Min. (3St.45Min.) |
Mathematik | 4St.
| 5St.15Min. |
Sprache II (LII) | 2St.30Min. | 3St.45Min. |
Musikerziehung Kunsterziehung Leibeserziehung
|
5St. |
3St.
|
Entdeckung der Welt | 1St.30Min. | 3St. |
Europäische Stunden | - | 1St.30Min. |
Religion / Moral | 1St. | 1St.30Min. |
Freizeit | 3St.30Min. | 2St.30Min. |
Gesamt |
25St.30Min. |
27St.15Min. |
ONL - Irisch/Maltesisch* ONL – Finnisch/Schwedisch*
| 1St.30Min. -
| 1St.30Min. 1St.30Min.
|
*„Other National Language“ wird während der Schulzeit unterrichtet |
SEKUNDARBEREICH
Die Schüler werden mit elf Jahren in die Sekundarschule aufgenommen, nachdem sie die Primarstufe an einer Europäischen Schule erfolgreich abgeschlossen oder eine gleichwertige Erziehung an einer anderen offiziell anerkannten Schule durchlaufen haben.
Die Sekundarstufe, die sieben Klassen umfasst, gliedert sich folgendermaßen: In den ersten drei Jahren werden die Schüler nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet, der als „Beobachtungsstufe“ bezeichnet wird. Die meisten Fächer werden in der Muttersprache unterrichtet. Ab dem Schuljahr 2014-2015 erlernen alle Schüler ab der ersten Klasse der Sekundarstufe eine zweite Fremdsprache (LIII).
In der dritten Klasse der Sekundarstufe werden alle in Humanwissenschaften sowie in Religion oder Moral in ihrer ersten Fremdsprache (LII) unterrichtet. Latein wird in der zweiten Klasse fakultativ angeboten.
In der dritten Klasse der Sekundarstufe werden diejenigen Schüler, die in der zweiten Klasse Latein gewählt haben, weiterhin in diesem Fach unterrichtet.
Den übrigen Schülern wird fakultativ Informatik/EDV (IKT) angeboten.
In der vierten und fünften Klasse sind die Pflichtfächer in den integrierten Naturwissenschaften unterteilt in Physik, Chemie und Biologie, und die Schüler können zwischen Intensiv- oder Grundkurs in Mathematik wählen.
Weitere Wahlmöglichkeiten sind Wirtschaftskunde, eine dritte Fremdsprache (LIV) und Altgriechisch.
Die sechste und siebte Klasse bilden eine Einheit und führen zum
Abitur. Auch wenn eine Reihe von Pflichtfächern vorgeschrieben sind (Muttersprache, LII, ein naturwissenschaftliches Fach, Philosophie, Sport, Geschichte und Geographie), haben die Schüler(innen) ein breites Spektrum an weiteren Wahlmöglichkeiten, wobei sie zusätzlich unter zweistündigen, vierstündigen oder sog. Vertiefungskursen wählen können.
Die Leistungen der Schüler werden regelmäßig beurteilt, und die Zeugnisse werden drei- oder viermal pro Jahr ausgestellt. Die Beurteilungen basieren gleichermaßen auf der Mitarbeit im Unterricht wie auf den Prüfungsergebnissen, auch wenn formelle Prüfungen nicht Bestandteil der Beobachtungsstufe sind. Eine vom Obersten Rat beschlossene Versetzungsordnung entscheidet darüber, ob ein(e) Schüler(in) am Ende des Schuljahrs in die nächsthöhere Klasse versetzt werden kann oder nicht.
Pädagogische Unterstützungsmaßnahmen
Diese Unterstützung wird in unterschiedlichen Formen und in unterschiedlichem Umfang zur Verfügung gestellt und soll Schülern mit Schwierigkeiten und besonderem pädagogischen Förderbedarf zu einem beliebigen Zeitpunkt während ihrer schulischen Laufbahn geeignete Hilfe anbieten, damit sie sich entsprechend ihrem Potential entwickeln und vorankommen und erfolgreich integriert werden können (siehe
Pädagogische Unterstützungsmaßnahmen).
Sprachunterricht
Es werden alle Landessprachen der 27 EU-Mitgliedstaaten unterrichtet.
Die Schulen verfügen über 3 bis 16
Sprachabteilungen.
Schüler ohne eigene muttersprachliche Abteilung (Students without language section – SWALS-Schüler) werden nach einem besonderen Lehrplan unterrichtet.
Der Unterricht in der ersten Fremdsprache (LII) beginnt in der 1. Klasse der Primarstufe. Diese Sprache kann Englisch, Französisch oder Deutsch sein.
Der Unterricht in der zweiten Fremdsprache (LIII) beginnt in der 1. Klasse der Sekundarstufe.
Der Unterricht in der dritten Fremdsprache (LIV) kann in der 4. Klasse der Sekundarstufe beginnen.
Die vierte Fremdsprache (LV) wird in den Klassen 6 und 7 der Sekundarstufe in Form von Ergänzungsunterricht erteilt.
+ Latein (ab 2. Klasse Sek.) und Altgriechisch (ab 4. Klasse Sek.).
LIII, LIV und LV kann grundsätzlich jede EU-Amtssprache (mit Ausnahme von Irisch und Maltesisch) sein.
Grundlegende Kompetenzniveaus in allen modernen Sprachen nach der Vorlage des gemeinsamen Rahmenwerks für Sprachen (siehe Dokument
2013-08-D-11-de-1)
Grundlegende Kompetenzniveaus nach Stufe
|
Kindergarten |
Primarbereich |
3. Klasse Sek. |
5. Klasse Sek. |
7. Klasse Sek. |
LII | 0 | A2 | B1 | B2 | C1 |
LIII | 0 | 0 | A1+ | A2+ | B1+ |
LIV Vertiefungskurs 4St. | 0 | 0 | 0 | A1 | A2+ |
LIV Grundkurs 2St. | 0 | 0 | 0 | A1 | A2 |
ONL (Other National Language) | A1.1 oral | A1.2 | A2 | B1 | B2 |
Sprachengebrauch
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Im Primarbereich, Klassen 3-5, wird das Fach „Europäische Stunden“ in gemischten Sprachgruppen unterrichtet, im Allgemeinen in der Sprache II der Schüler oder der Sitzlandsprache.
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Im Sekundarbereich, Klassen 1-5, werden die Fächer Kunsterziehung, Musikerziehung, IKT und Leibeserziehung in gemischten Sprachgruppen in einer der drei Arbeitssprachen (DE, EN, FR) oder in der Sitzlandsprache unterrichtet. Im Sekundarbereich, Klassen 6-7, werden die Fächer Kunsterziehung, Musikerziehung (Haupt- und Wahlfach) und Leibeserziehung in gemischten Sprachgruppen in einer der drei Arbeitssprachen (DE, EN, FR) oder in der Sitzlandsprache unterrichtet.
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Im Sekundarbereich werden in der dritten Klasse die Fächer Humanwissenschaften sowie Religion oder nicht-konfessionelle Moral in der Sprache II (DE, EN oder FR) unterrichtet. Ab Klasse 4 des Sekundarbereichs werden die Fächer Geschichte, Geographie und Wirtschaftskunde in der Sprache II (DE, EN oder FR) unterrichtet. Ab dem Schuljahr 2015-2016 wird auch in den Klassen 4 bis 7 schrittweise Religions- bzw. nicht-konfessioneller Moralunterricht in der Sprache II (DE, EN oder FR) eingeführt.
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Wenn das 4-stündige Wahlfach in Geschichte und Geographie in den Klassen 6-7 nicht in der Arbeitssprache des Schülers organisiert werden kann, kann der Schüler diese Fächer mit Einverständnis des Direktors in einer anderen Arbeitssprache belegen, sofern sie nicht seiner Sprache I entspricht.
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Mit der Zustimmung des Verwaltungsrates kann die Schule den Unterricht mehrerer Fächer (z.B. Moral, Religion, usw.) in Sprache II oder der Sitzlandsprache organisieren.
Schüler ohne eigene muttersprachliche Abteilung an der Schule (« Children without language section » – SWALS) (siehe DoKument
2019-04-D-13-de-1, Seite 10)
SWALS sind Schüler der Kategorien I und II, deren Muttersprache/vorherrschende Sprache eine offizielle Sprache eines EU-Mitgliedstaates ist (mit Ausnahme von Irisch und Maltesisch), wobei diese Sprache aber keiner Sprachabteilung (LI) an ihrer Schule entspricht.
Wenn eine der Sprachabteilungen der Europäischen Schulen, die der Muttersprache/vorherrschenden Sprache des Schülers der Kategorie I oder II entspricht, nicht an der Schule angeboten wird, hat der Schüler Anspruch auf Unterricht in Sprache 1, vorausgesetzt, der Schule steht eine ordnungsgemäß qualifizierte Lehrperson zur Verfügung bzw. eine solche kann eingestellt werden.
SWALS-Schüler werden üblicherweise in einer der Abteilungen der Arbeitssprachen (DE, EN, FR) eingeschrieben. Die Abteilungssprache entspricht der Sprache 2 des Schülers. SWALS-Schüler können auch in der Sprachabteilung der Sitzlandsprache eingeschrieben werden, sofern keine Mehrkosten entstehen. Ihre L2 muss Englisch, Französisch oder Deutsch sein.