Die Europäischen Schulen sind offizielle Schulen, die gemeinsam von den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Europäischen Gemeinschaften gegründet wurden. Sie genießen die Rechte und Pflichten einer öffentlich-rechtlichen Bildungseinrichtung in den jeweiligen Sitzländern.
Die Zielsetzung der Europäischen Schulen liegt in der Erteilung eines mehrsprachigen und multikulturellen Unterrichts für alle Kinder des Kindergarten-, Primar- und Sekundarbereichs.
An der Europäischen Schule beträgt die Dauer der Kindergartenzeit („Frühkindliche Bildung“) zwei Jahre, die des Primarbereichs fünf Jahre und die des Sekundarbereichs sieben Jahre.
FRÜHKINDLICHE BILDUNG (Kindergarten)
Die Aufnahme von Kindern in den Kindergarten erfolgt zu Beginn des Kindergartenjahres im September des Kalenderjahres, in dem das Kind vier Jahre alt wird.
Die Kinder im Alter von vier und fünf Jahren werden oft in gemischten Gruppen unterrichtet.
Frühkindliche Bildung ist darauf ausgerichtet:
- Kinder auf ein glückliches, gesundes, verantwortungsvolles und erfolgreiches Leben vorzubereiten.
- Die Persönlichkeit und die Fähigkeiten der Kinder zu entwickeln.
- Das Lernpotenzial der Kinder zu fördern.
- Respekt für andere und die Umwelt zu entwickeln.
- Die eigene kulturelle und soziale Identität der Kinder, ihre Werte und die der anderen respektieren und schätzen.
- Einen europäischen Geist zu fördern.
Frühkindliche Bildung ist ein grundlegender Bestandteil der lebenslangen Bildung und des lebenslangen Lernens. Ihre zentrale Aufgabe ist es, die Entwicklung von Kindern zu ethischen und verantwortungsvollen Mitgliedern der Gesellschaft zu unterstützen. Das Lehren und Lernen in den ersten Jahren unterstützt und überwacht das physische und psychische Wohlbefinden der Kinder, einschließlich der sozialen, kognitiven und emotionalen Entwicklung, und hilft, auftretenden Schwierigkeiten vorzubeugen, indem es die bestmöglichen Lernmöglichkeiten schafft.
Lehren und Lernen in den ersten Jahren ist ganzheitlich und die verschiedenen Entwicklungsbereiche werden nicht voneinander getrennt. Es ist wichtig, das gesunde Selbstwertgefühl von Kindern mithilfe positiver Lernerfahrungen zu stärken und Möglichkeiten für vielfältige Interaktionen mit anderen Menschen zu bieten. Die Erfahrungswelt der Kinder soll bereichert werden, und sie sollen bei der Suche nach neuen Interessengebieten unterstützt werden.
PRIMARSTUFE
Die Aufnahme von Schülern/Schülerinnen in die Primarstufe p1 erfolgt zu Beginn des Schuljahres im September des Kalenderjahres, in dem das Kind sechs Jahre alt wird.
In der Grundschule liegt der Schwerpunkt auf der Muttersprache oder der dominanten Sprache (L1), Mathematik und der ersten Fremdsprache (L2), aber auch Kunst, Musik, Sport, Entdeckung der Welt und Religion/Ethik sind wichtig, ebenso wie die „Europastunden“, in denen Kinder aus den verschiedenen Abteilungen mit unterschiedlichen Nationalitäten zu einer Vielzahl von Aktivitäten zusammenkommen.
Harmonisierter Stundenplan für die Grundschule
SEKUNDARSTUFE
Sekundarstufe S1-S3 (Beobachtungsstufe)
In der Regel treten die Schüler/innen in dem Kalenderjahr in die Sekundarstufe ein, in dem sie 11 Jahre alt werden, nachdem sie die Primarstufe der Europäischen Schule oder einen gleichwertigen Bildungsgang, der von einer offiziell anerkannten Schule ordnungsgemäß zertifiziert wurde, erfolgreich abgeschlossen haben.
Die sieben Jahre der Sekundarstufe sind folgendermaßen organisiert: In den ersten drei Jahren folgen die Schüler/innen einem gemeinsamen Lehrplan, der sogenannten Beobachtungsstufe. Die meisten Fächer werden in der Muttersprache oder der dominanten Sprache (L1) unterrichtet.
Alle Schüler/innen lernen ab der 1. Klasse der Sekundarstufe eine zweite Fremdsprache (L3).
In der Sekundarstufe S3 lernen alle Schüler Gesellschaftswissenschaften und Religion oder Ethik in ihrer ersten Fremdsprache (L2).
In der Klasse S2 der Sekundarstufe wird Latein als Wahlfach angeboten.
In der Klasse S3 der Sekundarstufe setzen die Schüler/innen, die in der Klasse S2 Latein gewählt haben, diesen Unterricht fort.
Für die anderen Schüler wird ICT (Informatik/EDV) als Option angeboten.
Übersicht der Kurse und Zeiträume: S1 bis S3
Das Wahlfach
Altgriechisch ist für Schüler/innen gedacht, die den Griechischkurs Sprache 1 vom zweiten bis zum fünften Jahr der Sekundarstufe besuchen. Altgriechisch wird wahlweise auch als vierstündiger Kurs von der 4. bis zur 7. Klasse der Sekundarstufe, der auf Griechisch, in einer anderen L1, L2 oder der Sprache des Gastlandes unterrichtet wird.
Andere Landessprache: Irisch und Maltesisch sind die Nationalsprachen von Irland und Malta. Schwedisch und Finnisch sind die Landessprachen von Finnland. Alle vier Sprachen können als ONLs im System der Europäischen Schulen unterrichtet werden. Irisch und Maltesisch werden in der englischsprachigen Abteilung für irische und maltesische Staatsangehörige unterrichtet. Finnisch wird in der schwedischen Abteilung für finnische Staatsangehörige und Schwedisch für schwedische Staatsangehörige in der finnischen Abteilung unterrichtet.
Sekundarstufe S4 und S5 (Vororientierungsstufe)
In den Klassen S4 und S5 werden die Naturwissenschaften in den folgenden Fächern getrennt unterrichtet: Physik, Chemie und Biologie. Die Schüler/innen können auch zwischen einem erweiterten Kurs in Mathematik (6 Unterrichtsstunden pro Woche) oder einem Grundkurs in Mathematik (4 Unterrichtsstunden pro Woche) wählen. Weitere Optionen sind Wirtschaftswissenschaften, eine dritte Fremdsprache (L4) und Altgriechisch.
Am Ende der 3. Klasse erhalten Schüler/innen und Eltern von den Berufsberatungsteams der Schule Ratschläge zur Fächerwahl. Das für S4 gewählte Fach muss in S5 weitergeführt werden. Die Schüler/innen können das Fach zwischen S4 und S5 nicht wechseln. Der einzige erlaubte Wechsel zwischen S4 und S5 ist von Mathematik 6 Stunden zu Mathematik 4 Stunden, sofern der Schüler die Mindestanzahl an Stunden beibehält, oder von Mathematik 4 Stunden zu Mathematik 6 Stunden mit der Zustimmung der Klassenkonferenz von.
Übersicht der Kurse und Zeiträume: S4 nach S5
In Ausnahmefällen können Schüler/innen mit Zustimmung der Klassenkonferenz und Genehmigung der Schulleitung mehr als 35 Stunden pro Woche haben, wenn sie andere bestehende Kurse besuchen möchten, die sich mit ihrem persönlichen Stundenplan kombinieren lassen.
Sekundarstufe S6 und S7 (Orientierungsstufe oder Europäische Abiturprüfungsstufe)
Die Klassen S6 und S7 bilden eine Einheit, die als Europäische
Abiturprüfungsstufe bekannt ist. Im Jahr S7 können keine Anmeldungen angenommen werden. Die Schüler/innen müssen mindestens die letzten beiden Jahre der Sekundarstufe an einer Europäischen Schule oder an einer vom Obersten Rat anerkannten Schule ohne Unterbrechung absolviert haben, um das Europäische Abiturzeugnis erwerben zu können.
Obwohl es einen Kern von Pflichtfächern gibt, darunter Sprache 1, Sprache 2, Mathematik, mindestens ein naturwissenschaftliches Fach, Philosophie, Sport, Geschichte und Geografie, haben die Schüler/innen eine große Auswahl an weiteren Optionen und können wählen, ob sie einige Fächer zwei Stunden pro Woche, vier Stunden pro Woche oder zusätzlich drei Stunden pro Woche Leistungskurse in Sprache 1, Sprache 2 oder Mathematik belegen.
Pädagogische Unterstützungsmaßnahmen
Diese Unterstützung wird in unterschiedlichen Formen und in unterschiedlichem Umfang zur Verfügung gestellt und soll Schülern mit Schwierigkeiten und besonderem pädagogischen Förderbedarf zu einem beliebigen Zeitpunkt während ihrer schulischen Laufbahn geeignete Hilfe anbieten, damit sie sich entsprechend ihrem Potential entwickeln und vorankommen und erfolgreich integriert werden können (siehe
Pädagogische Unterstützungsmaßnahmen).
Im System der Europäischen Schulen werden alle Landessprachen der 27 EU-Länder unterrichtet. Die Europäischen Schulen sind in
Sprachabteilungen untergliedert. Die Mindestanzahl von Abteilungen in einer Europäischen Schule beträgt drei. Es gibt 20 EU-Sprachen, die in mindestens einer der Europäischen Schulen eine Sprachabteilung haben.
Schüler/innen ohne Sprachabteilung (
SWALS) werden in eine der Verkehrssprachabteilungen (EN, FR, DE) oder in die Abteilung für die Sprache des Gastlandes (HCL) einer Schule (ES, IT, NL) integriert. Sie verwenden jedoch ihre eigene L1 und die L2 ist die Sprache der Abteilung, in die sie integriert wurden.
Die Schüler/innen beginnen mit dem Erlernen einer ersten Fremdsprache (L2) in der ersten Klasse der Grundschule, P1. Diese Sprache kann Englisch, Französisch oder Deutsch sein. Die Schulen können die Sprache des Gastlandes als Sprache 2 anbieten. In diesem Fall ist die Sprache der Fächer, die in L2 unterrichtet werden, die Sprache des Gastlandes.
- Die Schüler/innen beginnen in der Sekundarstufe s1 mit dem Studium einer zweiten Fremdsprache (L3).
- Die Schüler/innen können in der 4. Klasse der Sekundarstufe (s4) mit dem Studium einer dritten Fremdsprache (L4) beginnen.
- Eine vierte Fremdsprache (L5) ist ein zusätzlicher Kurs in den Klassen s6 und s7 der Sekundarstufe.
- Latein wird ab Klassenstufe s2 und Altgriechisch ab Klassenstufe s4 unterrichtet.
- L3, L4, L5 können im Prinzip alle EU-Amtssprachen sein, sofern eine Mindestanzahl von Anträgen vorliegt.
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Andere Landessprachen (ONL): Irisch und Maltesisch sind die Nationalsprachen von Irland und Malta. Schwedisch und Finnisch sind die Landessprachen von Finnland. Alle vier Sprachen können als ONLs im System der Europäischen Schulen unterrichtet werden. Irisch und Maltesisch werden in der englischsprachigen Abteilung für irische und maltesische Staatsangehörige unterrichtet. Finnisch wird in der schwedischen Abteilung für finnische Staatsangehörige und Schwedisch für schwedische Staatsangehörige in der finnischen Abteilung unterrichtet.
Grundkenntnisse in allen modernen Sprachen gemäß dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“
Gebrauch von Sprachen
- In den Grundschulklassen p3– p5 wird das Thema „Europäische Stunden" in gemischten Sprachgruppen unterrichtet, im Allgemeinen in der L2 der Schüler/innen oder in einer Sprache des Gastlandes.
- Im Sekundarbereich s1-s5 werden Kunst, Musik, Sport und in einem gewissen Ausmaß IKT in gemischten Sprachgruppen unterrichtet, d. h. mit Schülergruppen aus verschiedenen Sprachabteilungen. Die Unterrichtssprache ist normalerweise die L2 der Schüler/innen, es kann sich aber auch um jede andere Sprache aus dem Lehrplan der Schüler/innen handeln. In der Sekundarstufe s6– s7 werden Kunsterziehung, Musik und Sport in einer Sprache unterrichtet, die der/die Schüler/in adäquat beherrscht.
- In der Sekundarstufe s3 werden die Kurse in Geisteswissenschaften und die Kurse in Religion und Ethik in L2 unterrichtet (DE, EN oder FR oder die Sprache des Gastlandes, wenn die Schule diese anbietet). Ab der Klassenstufe s4 der Sekundarstufe werden die Kurse in Geschichte, Geografie, Religion, Ethik und Wirtschaft in der L2 (DE, EN und FR oder der Sprache des Gastlandes, falls die Schule diese anbietet) angeboten.
- In den Klassen s6– s7 der Sekundarstufe kann der/die Schüler/in, wenn der 4-stündige Wahlkurs in Geschichte und Geografie nicht in der Verkehrssprache des Schülers/der Schülerin (DE, EN, FR oder HCL) abgehalten werden kann, diesen in einer anderen Verkehrssprache belegen, sofern es sich dabei nicht um die L1 des Schülers/der Schülerin handelt, sofern die Klassenkonferenz dies befürwortet und die Schulleitung ihre Zustimmung erteilt.
SWALS-Schüler/innen sind Schüler/innen, deren Muttersprache/dominante Sprache eine Amtssprache eines EU-Mitgliedstaates ist (mit Ausnahme von Irisch und Maltesisch), für die es aber an ihrer Schule keine Sprachabteilung in ihrer Muttersprache/dominanten Sprache (L1) gibt.
Wenn eine der Sprachabteilungen der Europäischen Schulen, die der Muttersprache/domi- nanten Sprache eines/einer Schülers/Schülerin der Kategorie I oder II entspricht, an der Schule nicht verfügbar ist, hat dieser/diese Schüler/Schülerin Anspruch auf Unterricht in seiner/ihrer L1, unter der Voraussetzung, dass die Schule über eine entsprechend qualifizierte Lehrkraft verfügt oder eine solche einstellen kann.
SWALS werden in der Regel in der englischen, französischen oder deutschen Abteilung aufge- nommen. Die Sprache der Abteilung wird die L2 des/der Schülers/Schülerin. SWALS kann auch in der Sprachabteilung des Gastlandes angemeldet werden, sofern keine zusätzlichen Kosten anfallen. Ihre L2 sollte Englisch, Französisch oder Deutsch sein, wenn die Schule die Sprache des Gastlandes nicht als L2 anbietet.