Verwaltungsorgane
=> Siehe auch die Statute, Geschäftsordnungen, etc. der Organe auf der Seite der Grundlegenden Texte
Leitung der Europäischen Schulen
Der Oberste Rat
Das höchste Organ der Europäischen Schulen setzt sich aus den Bildungsminister/innen der einzelnen Länder der Europäischen Union zusammen, die in der Regel durch hochrangige Beamt/innen aus den Bildungs- oder Außenministerien vertreten werden, sowie aus Vertreter/innen der EU-Kommission und bestimmter europäischer Agenturen, die in direktem Zusammenhang mit den Europäischen Schulen stehen (EPO, EUIPO, EIB, EZB, EuroControl). Ein/e vom Personalausschuss aus den Reihen des Lehrpersonals (ISTC) benannte/r Vertreter/in und ein/e von allen Elternvereinigungen (InterParents) benannte/r Vertreter/in der Eltern sind ebenfalls Mitglieder des Obersten Rates.
Der Oberste Rat ist für pädagogische, administrative und haushaltsrechtliche Fragen zuständig. Wenn er nicht tagt, werden seine Interessen durch einen ordnungsgemäß mandatierten Generalsekretär vertreten.
Siehe auch 'Geschäftsordnung des Obersten Rates der Europäischen Schulen' und 'Dienstvorschriften des Generalsekretärs und des stellvertretenden Generalsekretärs' auf der Seite der Grundlegende Texte.
Die vorbereitenden Ausschüsse
Die vom Obersten Rat zu behandelnden Punkte werden zunächst von mehreren vorbereitenden Ausschüssen geprüft.
Die Inspektionsausschüsse
Die Qualitätssicherung der von den Schulen angebotenen Bildung wird von zwei Inspektionsausschüssen durchgeführt, einem für den Kindergarten- und Primarbereich (BIP) und einem für den Sekundarbereich (BIS). In jedem Ausschuss sitzt ein/e Inspektor/in aus jedem Land. Manchmal finden auch gemeinsame Tagungen beider Inspektionsausschüsse statt. Dies wird als Gemischter Inspektionsausschuss (GIA) bezeichnet.
Die Inspektor/innen besuchen regelmäßig den Unterricht und sind zusammen mit der Schulleitung für die Beurteilung und Bewertung der Lehrkräfte zuständig. Sie organisieren auch Maßnahmen zur kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung, und unterstützen Lehrkräfte und Schulen in allen pädagogischen Angelegenheiten. Sie leiten Arbeitsgruppen, in denen sie regelmäßig zur Beratung zusammenkommen und jeweils dem Anlass entsprechend Vorschläge zu Lehr- und Lernmethoden, Beurteilung, Qualitätssicherung usw. an den Gemischten Inspektionsausschuss, den Gemeinsamen Pädagogischen Ausschussund/oder den Haushaltsausschuss und den Obersten Rat unterbreiten.
Siehe auch 'Geschäftsordnung des Inspektionsausschusses' und andere zu den Inspektoren im Zusammenhang Texte auf der Seite der Grundlegende Texte.
Der gemischte Pädagogische Ausschuss
Inspektor/innen und Direktor/innen prüfen gemeinsam mit Vertreter/innen der Lehrkräfte, Eltern und Schüler/innen sowie Vertreter/innen der Europäischen Kommission und der Europäischen Agenturen und den Vertreter/innen der Anerkannten Europäischen Schulen, die in direktem Zusammenhang mit den Europäischen Schulen stehen, Vorschläge zu allen relevanten pädagogischen oder systemischen Fragen. Die detaillierte Vorbereitung erfolgt durch zahlreiche Arbeitsgruppen.
Pädagogische Entscheidungen ohne finanzielle Auswirkungen werden vom Gemischten Inspektionsausschuss oder vom Gemischten Pädagogischen Ausschuss getroffen, d. h.: Die Lehrpläne werden vom Gemischten Pädagogischen Ausschuss genehmigt.
Der Gemischte Inspektionsausschuss und der Gemischte Pädagogische Ausschuss sind vorbereitende Ausschüsse des Haushaltsausschusses und des Obersten Rates für Angelegenheiten, über die diese entscheiden.
Siehe auch 'Geschäftsordnung des gemischten Pädagogischen Ausschusses ' auf der Seite der Grundlegende Texte.
Der Haushaltsausschuss
Finanzexperten der Mitgliedstaaten überprüfen die finanziellen Folgekosten von pädagogischen Vorschlägen sowie die Haushalte der Schulen und des Generalsekretariats in Brüssel. Die Europäische Kommission und das Europäische Patentamt sind ebenfalls im HA vertreten.
Siehe auch 'Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses' auf der Seite der Grundlegende Texte.
Die Verwaltungsräte
Jede Schule verfügt über einen Verwaltungsrat, dessen Vorsitz der Generalsekretär führt. Dem Verwaltungsrat gehören der(die) Direktor(in) der Schule, der Vertreter der Europäischen Kommission, zwei gewählte Vertreter des Lehrkörpers, zwei Abgeordnete der Elternvereinigung, ein Vertreter des VDP und, in München, der Vertreter des Europäischen Patentamts an.
Organisationen, die ein besonderes Finanzierungsabkommen unterzeichnet haben und mindestens 20 Schüler(innen) an einer Schule eingetragen haben, wird ebenfalls eine Vertretung im Verwaltungsrat gewährt.
Der Verwaltungsrat entscheidet über Fragen des Schulbetriebs und der Verwaltung der Schule, bereitet den Haushaltsplan vor und überwacht dessen Ausführung. Er befasst sich mit den laufenden Problemen und sorgt für den reibungslosen Betrieb der Schule.
Siehe auch 'Geschäftsordnung der Verwaltungsräte' und anderen erläuternden Text auf der Seite der Grundlegende Texte.
Der(die) Direktor(in) und der(die) Stellvertretende/r Direktor/in
Der(die) Direktor(in) wird vom Obersten Rat für eine Amtszeit von neun Jahren ernannt. Er(sie) wird durch zwei stellvertretende Direktoren(innen) unterstützt, eine(n) für den Primar- und eine(n) für den Sekundarbereich. Sie werden ebenfalls für neun Jahre und direkt vom Obersten Rat ernannt.
Siehe auch das Statut des Personals für die Lehrer, Verwaltungs- und Dienstpersonals, Direktoren/innen auf der Seite der Grundlegende Texte.
Die Beschwerdekammer
Die Beschwerdekammer der Europäischen Schulen, die gemäß Artikel 27 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen eingerichtet wurde, ist in erster und letzter Instanz allein zuständig für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Vereinbarung und den Rechtsvorschriften, die das System der Europäischen Schulen regeln.
Innerhalb dieses Systems sui generis ist die Beschwerdekammer das gemeinsame Rechtsprechungsorgan der Europäischen Schulen, mit Ausnahme der Anerkannten Europäischen Schulen.
Ihre Aufgabe besteht darin, die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe der Europäischen Schulen zu überprüfen und allen betroffenen Personen innerhalb ihres spezifischen Zuständigkeitsbereichs einen einheitlichen Rechtsschutz zu gewährleisten.
Sie setzt sich aus Personen zusammen, deren Unabhängigkeit außer Frage steht und die als juristisch kompetent anerkannt sind, um juristische Fachkompetenz und Sorgfalt zu gewährleisten.
Mehr dazu: Beschwerdekammer
Interessengruppen
Der schulübergreifende Ausschuss der Lehrkräfte (ISTC)
Im System der Europäischen Schulen gibt es einen schulübergreifenden Ausschuss für Lehrkräfte. Dieser Ausschuss ist ein Gremium mit beratender und vertretender Funktion für die Personalausschüsse (CoPs) der verschiedenen Europäischen Schulen.
Der schulübergreifende Ausschuss der Lehrkräfte wird eingesetzt, um die Interessen aller abgeordneten Lehrkräfte (gemäß Artikel 6(a) und (b) des Statuts des abgeordneten Personals der Europäischen Schulen) und der Ortslehrkräfte (gemäß Artikel 4.3 der Dienstvorschriften der Ortslehrkräfte an den Europäischen Schulen) zu vertreten (Siehe: Grundlegende Texte)
An jeder Europäischen Schule wird nach den jährlichen Wahlen des Lehrpersonalausschusses (TSC) ein Mitglied, das den Kindergarten- und Primarbereich vertritt, und ein Mitglied, das den Sekundarbereich vertritt, in den schulübergreifenden Ausschuss der Lehrkräfte berufen. Eines dieser Mitglieder vertritt das abgeordnete Personal, das andere die Ortslehrkräfte. Durch diese beiden Vertreter/innen wird eine wirksame Verbindung zwischen der lokalen Ebene (jede Schule und jeder Abteilung) und der des schulübergreifenden Ausschusses sichergestellt, sowohl was den Zugang zu Informationen als auch die von den Lehrkräften festgelegten Prioritäten betrifft.
Elternvereinigungen und InterParents
Eltern spielen in den Europäischen Schulen eine wichtige Rolle, die in der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen anerkannt ist. Sie sind im Vergleich zu einigen nationalen Systemen stärker in die Schule und das Schulsystem eingebunden, was auch daran liegt, dass es die Eltern waren, die die Gründung der Europäischen Schulen initiiert haben.
Elternvereinigungen an einzelnen Schulen
Der Oberste Rat muss für jede Europäische Schule eine Elternvereinigung anerkennen, die die Eltern der Schüler/innen vertritt, um die Beziehungen zwischen den Eltern der Schüler/innen und den Schulbehörden aufrechtzuerhalten. Die Mitglieder der Elternvereinigung wählen einen Verwaltungsrat der Vereinigung3 , der eine/n Vorsitzende/n wählt, der die Vereinigung vertritt.
Der Elternverein ernennt gemäß dieser Bestimmung jedes Jahr zwei Vertreter/innen für den Verwaltungsrat der betreffenden Schule4 . Er ernennt auch die Elternvertreter/innen in den verschiedenen Beratungsgremien der Schule, d. h. unter anderem in den Konferenzen für Erziehungsfragen, dem Schulberatungsausschuss und dem Ausschuss für Gesundheit und (Arbeits-)Sicherheit.
In der Praxis organisieren Elternvereinigungen Wahlen auf Klassenebene, um die Elternvertreter/innen dieser Klasse zu wählen. Häufig wählen die Eltern einer Abteilung auch Abteilungsvertreter/innen. Klassen- und Abteilungsvertreter/innen sind in der Regel die wichtigsten Ansprechpartner für die Lehrkräfte. Dies kann der Fall sein, wenn Probleme auf Klassen-/Abteilungsniveau auftreten oder wenn die Unterstützung der Eltern für Klassenaktivitäten benötigt wird (z.B. Hilfe für die Lehrkraft bei der Suche nach Eltern, die Schüler/innen auf Ausflügen in der Primarstufe begleiten, Organisation von Festlichkeiten in der Klasse – Frühstücke oder Feiern – insbesondere in der Weihnachtszeit und am Ende des Jahres).
Einige Elternvereinigungen stellen zusätzliche Mittel zur Verfügung, um bestimmte von der Schulleitung genehmigte pädagogische Aktivitäten zu subventionieren, für die sich Lehrkräfte bewerben können. Die meisten Elternvereinigungen bieten Dienstleistungen für die Schüler/innen an oder helfen bei deren Organisation, z. B. Transport, Kantine, außerschulische Aktivitäten, Schließfächer oder Fundbüro (Eureka).
InterParents
Einmal im Jahr müssen die Elternvereinigungen ein Mitglied und eine/n Stellvertreter/in benennen, die alle Elternvereinigungen im Obersten Rat vertreten. Zu diesem Zweck haben die Elternvereinigungen der 13 traditionellen Europäischen Schulen eine Vereinigung gegründet, InterParents5 , die den/die Elternvertreter/in (und den/die Stellvertreter/in) wählt, der/die alle Eltern im Obersten Rat und in den entsprechenden Ausschüssen und/oder Arbeitsgruppen vertritt.
Die Schülerausschuss
Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird im Sekundarbereich jeder Schule ein Schülerausschuss (PC oder CdE) gewählt. Der Schülerausschuss vertritt die besten Interessen aller Schülerinnen und Schüler seiner Schule. Der Schülerausschuss ist eine gemeinnützige, demokratisch gewählte, unabhängige und offiziell von der Schulgemeinschaft und den verschiedenen offiziellen Organen der Europäischen Schulen anerkannte Vereinigung.
Siehe auch 'Verfahren zur Ernennung der Schülervertreter im System der Europäischen Schulen' auf der Seite der Grundlegende Texte.
Informatives Video: Schülervertretung im System der Europäischen Schulen
CoSup
CoSup (fr. Conseil Supérieur des Elèves) ist die Schülervertretung der Europäischen Schulen. CoSup vertritt die Interessen der Schüler/innen auf der höchsten Verwaltungsebene der Europäischen Schulen. CoSup spricht im Namen der Schüler/innen, vertritt deren Anliegen in Sitzungen und setzt sich für ihre Interessen ein, um sicherzustellen, dass alle Schüler/innen Gehör finden. Diese gemeinsamen Interessen betreffen hauptsächlich die Entscheidungen des Obersten Rates und des Gemischten Pädagogischen Ausschusses, die das Schulleben beeinflussen.
CoSup besteht aus 30 Mitgliedern; der Schülerausschuss jeder Schule muss zwei Mitglieder stellt, die seine Ideen und Positionen bei den CoSup-Sitzungen vertreten. Die CoSupVertreter/innen jeder Schule werden demokratisch gewählt. Unter anderem gibt es zwei Vizepräsident/innen, den Präsidenten oder die Präsidentin und den/die CoSup-Sekretär/in, die für einen reibungslosen Ablauf in der Schülervereinigung sorgen.
CoSup organisiert auch schulübergreifende Veranstaltungen und trägt durch Sitzungen, in denen alle Präsident/innen und Vizepräsident/innen über Probleme berichten und bewährte Verfahren austauschen, zur Abstimmung aller 13 Schülerausschüsse bei. Seine Aufgabe ist, Schüler/innen aus allen Europäischen Schulen miteinander zu verbinden und sicherzustellen, dass unsere Schulen im Interesse der Schüler/innen geführt werden.
CoSup unterstützt und koordiniert die Schülerausschüsse bei ihrer Arbeit auf jede erdenkliche Weise und fungiert als Bindeglied zu den übergeordneten Instanzen der Europäischen Schulen, wo er die Meinungen und Ideen aller Schülerausschüsse vertreten kann.
Instagram: @es.cosup | E-Mail: ES-COSUP@student.eursc.eu
Geschäftsordnung des Conseil Supérieur des Elèves: auf der Seite der Grundlegende Texte.
CoSEEA
CoSEEA (fr. Conseil Supérieur des Élèves des Écoles Accréditées) ist die Schülervertretung der Anerkannten Europäischen Schulen. CoSEEA wurde 2018 gegründet und hat sich von der traditionellen Schülervertretung der Europäischen Schulen, CoSup, abgekoppelt. CoSEEA umfasste ursprünglich vier Anerkannte Europäische Schulen und hat sich seitdem weiterentwickelt, um die wachsende Zahl Anerkannter Europäischer Schulen in Europa zu vertreten.
CoSEEA dient als Plattform für Schüler/innen, um ihre Meinungen und Anliegen zu äußern und an verschiedenen Sitzungen und Ausschüssen teilzunehmen, wie beispielsweise dem Gemischten Pädagogischen Ausschuss in Brüssel, obwohl sie über kein Stimmrecht verfügen.
CoSEEAs Aktivitäten sowie deren Kommunikation werden über die soziale Medien, insbesondere Instagram, verwaltet, um die Schüler/innen über Neuigkeiten und Veranstaltungen auf dem Laufenden zu halten. CoSEEA organisiert regelmäßige Stadttreffen, um über Öffentlichkeitsarbeit, Social-Media-Updates und andere Themen zu diskutieren.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.instagram.com/coseea.es/
Alumni Europae
Alumni Europaea ist die Vereinigung und das Netzwerk für ehemalige Schüler/innen aller Europäischen Schulen und Anerkannten Europäischen Schulen. Auch ehemalige Lehrkräfte und Mitarbeitende können teilnehmen. Das Hauptziel von Alumni Europaea istdie große Familie der Europäischen Schulen zu verbinden, um unsere gemeinsame kulturelle und europäische Identität zu feiern, voneinander zu lernen und uns gegenseitig zu inspirieren, gemeinsam für Frieden und Wohlstand zu arbeiten und die kulturelle und sprachliche Vielfalt unserer europäischen Kulturen und Traditionen zu schätzen.
In den letzten Jahren haben Alumni Europaea und das Büro des Generalsekretärs zusammengearbeitet, um Schüler/innen und andere Akteure des Netzwerks der Europäischen Schulen für die Mission und die Aktivitäten dieser Vereinigung zu sensibilisieren. Die Lehrkräfte werden daher gebeten, diese Informationen an ihre Schüler/innen weiterzugeben, insbesondere an diejenigen, die sich in der Europäischen Abiturprüfungsstufe befinden.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://alumnieuropae.org/