Lehrbeauftragte
In der Konvention über das Statut der Europäischen Schulen werden abgeordnete Lehrkräfte, die für eine bestimmte Zeit von ihren jeweiligen Mitgliedstaaten entsandt werden, als Basislehrkörper vorgesehen.
Neben diesem Basispersonal bedürfen die Schulen sog. Lehrbeauftragter, die mit folgenden Arbeiten beauftragt werden:
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Religionsunterricht. Die Religionslehrer werden von den zuständigen Behörden ernannt.
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Besetzung einer Planstelle im Stellenplan, für die das zuständige Land noch keine Lehrkraft abgeordnet hat.
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Erteilung von Unterrichtsstunden, deren Anzahl keine Schaffung vollzeitiger Planstellen rechtfertigt.
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Vorübergehende Vertretung von abwesenden Lehrkräften (Krankheit, Mutterschaftsurlaub, etc.).
Jede Schule veröffentlicht seine Stellenangebote auf seiner eigenen
Website. Das Büro des Generalsekretärs ist an den Auswahlverfahren in keiner Weise beteiligt.
Das Statut der Lehrbeauftragten ist auf Seite der
grundlegenden Texte verfügbar.
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