Bewerberinnen und Bewerber müssen für eine Tätigkeit als Lehrkraft an den Europäischen Schulen besonders geeignet sein. Sie müssen zu einem überdurchschnittlichen pädagogischen und persönlichen Engagement bereit sein, das deutlich über die Unterrichtstätigkeit hinausgeht. - Sie müssen beide Staatsprüfungen abgelegt haben oder über einen gleichwertigen Abschluss der Länder verfügen und sich nach der Zweiten Staatsprüfung wenigstens zwei Jahre in dem für die Vermittlung geforderten Lehramt überdurchschnittlich bewährt haben. Im dritten Jahr ihrer Tätigkeit können sich die Lehrkräfte über den Dienstweg (an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten -  Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, BfAA-ZfA) zur Freistellung bewerben. Ihre Leistungen müssen, ausweislich einer von der vorgesetzten Schulaufsichtsbehörde zu erstellenden dienstlichen Beurteilung, den Anforderungen zumindest voll entsprechen.

Der Antrag wird vom Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes geprüft. Im Falle der Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers wird der Antrag an das BfAA-ZfA weitergeleitet, das die Bewerbungsunterlagen in die Bewerberkartei aufnimmt. Die Inspektorin/der Inspektor für den Vorschul- und Primarbereich bzw. die Inspektorin/der Inspektor für den Sekundarbereich der Europäischen Schulen nimmt auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen Kontakt mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern auf.

Für Erzieherinnen und Erzieher, eingesetzt im Kindergarten der Europäischen Schulen, ist das Verfahren ähnlich. Sie benötigen von ihrem öffentlichen Arbeitgeber eine Beurteilung sowie die Zusage für eine Freistellung. Im Falle der Eignung der Erzieherin oder des Erziehers schickt der Arbeitgeber den Antrag (Lebenslauf, Beurteilung, Freistellung) für eine Tätigkeit an der Europäischen Schule an das BfAA-ZfA.
Das weitere Verfahren entspricht dem für die Lehrkräfte.

Die zuständige Inspektorin bzw. der zuständige Inspektor entscheidet nach von ihr bzw. von ihm mit den benannten Bewerberinnen/Bewerbern geführten Auswahlgesprächen über den Vorschlag zur Besetzung der Stelle an einer Europäischen Schule. Nach einem Bewerbungsgespräch der interessierten Lehrkraft mit der ausgewählten Europäischen Schule und der Zustimmung aller Beteiligten (Schulleitung, Inspektorat, Lehrkraft) sendet die Inspektorin bzw. der Inspektor den Antrag auf Beurlaubung über den Dienstweg an die zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes. (u.a. das Kultusministerium des betreffenden Bundeslandes).  Das Bewerbungs- und Antragsverfahren nimmt ca. 6-12 Monate in Anspruch.

Durch Beurlaubungserlass des Kultusministeriums des Bundeslandes tritt die für die Tätigkeit an einer Europäischen Schule nominierte Lehrkraft in den Dienst der Schule (bis zu neun Jahre Beurlaubung).​


Für alle Informationen über freie Stellen : 

sybille.Maiwald@stmuk.bayern.de

thilo.Buchmaier@kultus.hessen.de