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Was sind ihre Zuständigkeitsbereiche?
Die Zuständigkeit der Beschwerdekammer beschränkt sich auf Streitfälle bzgl. der Anwendung der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen. Sie kann nur unter den Bedingungen und Modalitäten ausgeübt werden, die durch die Durchführungsbestimmungen vorgeschrieben werden, aus die in der Vereinbarung verwiesen wird (Statut des abgeordneten Personals, Statut der Lehrbeauftragten, Allgemeine Ordnung der Europäischen Schulen).
Einige Bespiele von Beschwerden:
· Beschlüsse der Klassenkonferenzen
· Beschlüsse der Disziplinarausschüsse
· Einschreibungen an einer Europäischen Schule
· Schüler mit spezifischen Bedürfnissen (SEN) |