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Der Prüfungsausschuss, der die Prüfungen in allen Sprachabteilungen überwacht, wird von einem Universitätsprofessor geleitet und setzt sich aus Prüfern aus den Ländern der Union zusammen. Sie werden jährlich vom Obersten Rat ernannt und müssen dieselben Voraussetzungen erfüllen, die in ihren Heimatländern für die Zulassung zu einem gleichwertigen Prüfungsausschuss gelten.
Die Abiturprüfung erstreckt sich auf die Fächer, die in der sechsten und siebten Klasse unterrichtet wurden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen die Schüler am Unterricht der beiden letzten Klassen der Sekundarstufe an einer Europäischen Schule teilgenommen haben.
Die Beurteilung eines jeden Schülers besteht aus zwei Teilen:
1. einer Vornote, die sich zusammensetzt aus der Beurteilung der Arbeit, der mündlichen Beteiligung am
Unterricht und den schriftlichen Prüfungen im Verlauf der siebten Klasse. Sie zählt 40 Punkte.
2. (zu Ende der siebten Klasse)
a. fünf schriftlichen Prüfungen, von denen Muttersprache, erste Fremdsprache und Mathematik für
alle Schüler verpflichtend sind. Sie zählen 36 Punkte.
b. vier mündlichen Prüfungen, von denen Muttersprache und erste Fremdsprache für alle verpflichtend
sind, ebenso wie Geschichte und Geographie, falls der(die) Schüler(in) sie nicht schriftlich
abgelegt hat. Sie zählen 24 Punkte.
Der(die) Abiturient(in) muss mindestens 60 von 100 Punkten erreichen, um das Abschlusszeugnis zu erhalten.
Die genaue Überprüfung durch den Püfungsausschuss, die eine Zweitkorrektur beinhaltet (erforderlichenfalls eine Drittkorrektur), gewährleistet, dass ein hohes Niveau eingehalten und das Zeugnis nur denjenigen ausgehändigt wird, die die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Hochschulstudium erfüllen.
Weitere Einzelheiten:
Vorschriften zum Abitur
Statistiken
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