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WER SIND WIR ?

Die Europäischen Schulen sind offizielle Schulen, die gemeinsam von den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Europäischen Gemeinschaften gegründet wurden. Sie genießen die Rechte und Pflichten  einer öffentlich-rechtlichen Bildungseinrichtung in den jeweiligen Sitzländern.

Ihre Funktionsweise wurde ursprünglich mittels eines zwischenstaatlichen Vertrags - der sog. „Satzung der Europäischen Schulen" - geregelt, die am 12. April 1957 von den sechs Gründerstaaten in Luxemburg unterzeichnet und von den zuständigen nationalen Behörden der Unterzeichnerstaaten ratifiziert wurde. Die heutige Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen, welche die vorherigen Abkommen ersetzt, ist im Oktober 2002 in Kraft getreten. Infolge der Erweiterung vom 1. Mai 2004 sind die zehn neuen Mitgliedstaaten der Union der Vereinbarung beigetreten.

Die Zielsetzung der Europäischen Schulen liegt in der Erteilung eines mehrsprachigen und multikulturellen Unterrichts für alle Kinder des Kindergartens, Primar- und Sekundarbereichs.

Zurzeit gibt es vierzehn dieser Schulen (Alicante, Brüssel I (Uccle), Brüssel II (Woluwé), Brüssel III (Ixelles), Brüssel IV (Laeken – hat im September 2007 in der rue Berkendael eröffnet), Frankfurt-am-Main, Mol, Bergen, Karlsruhe, München, Varese, Culham und Luxemburg I & II) in sieben Ländern (Belgien, Niederlande, Deutschland, Italien, Spanien, das Vereinigte Königreich und Luxemburg), an denen zirka 22.500 Schüler eingeschrieben sind.

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